Defintion

Ende des 19. Jahrhunderts gab es bei den Eisenbahnen Deutschlands und im Vereinsgebiet der Deutschen Eisenbahnverwaltungen erste Gedanken, wie man zur Rationalisierung des Betriebs und zu einer durchaus gewünschten Trennung des Personen- vom Güterzugdienst die Lokomotive und den Personenwagen miteinander kombinieren kann. Es setzte sich dafür zunächst der Begriff »Motorwagen« durch, unabhängig von der tatsächlichen Antriebsart. Der Begriff »Triebwagen« tauchte dann erst Anfang des 20. Jahrhunderts auf.

Die offizielle Definition eines Triebzugs oder eines Triebwagens ist gemäß TSI LOC & PAS folgende:

A) Verbrennungstriebzüge und/oder elektrische Triebzüge:


a) Ein „Triebzug“ ist ein nicht trennbarer Zugverband, der als Zug betrieben werden kann. Per Definition ist vorgesehen, dass die Konfiguration dieser Einheit nur in einer Werkstatt geändert werden kann. Der Triebzug setzt sich aus angetriebenen Einzelfahrzeugen oder aus angetriebenen und nicht angetriebenen Fahrzeugen zusammen.

b) Ein „elektrischer Triebzug“ und/oder ein „Verbrennungstriebzug“ ist ein Triebzug, bei dem alle Einzelfahrzeuge eine Zuladung (Fahrgäste oder Gepäck/Post oder Fracht) befördern können.

c) Ein „Triebwagen“ ist ein Einzelfahrzeug, das unabhängig betrieben werden kann und eine Zuladung (Fahrgäste oder Gepäck/Post oder Fracht) befördern kann.