»KPEV«? – Allgemeine Anmerkungen zu Eigentümerbezeichnungen

Die Organisation und die Bezeichnung des Rollmaterials in Preußen ist seit Jahrzehnten Streit- und Diskussionspunkt bei vielen Eisenbahnhistorikern. Bestes Beispiel ist die Abkürzung »K.P.E.V.«, die an vielen preußischen Wagen prangte und an Achslagern zu finden war. Diese Abkürzung soll für den Begriff Königlich Preußische Eisenbahn-Verwaltung oder Königlich Preußische Staatseisenbahnverwaltung gestanden haben. Eine Behörde mit einer solchen Bezeichnung hat es aber nicht gegeben. Vielmehr wurde dieser Begriff vor allem bei Eisenbahnfans ab etwa 1970 als Oberbezeichnung für die Preußischen Staatseisenbahnen verwendet. Tatsächlich steht dieser Begriff eher für die Gesamtheit der staatlichen Eisenbahnverwaltungsbehörden in Preußen und ist damit wenig greifbar. Thomas Samek schreibt dazu in seinem Buch »Lokomotivschilder« auf Seite 51:

»Zu diesem Begriff, der vermutlich erstmals bei der KED Cöln lrh angewandt wurde, ist anzumerken, dass er nach heutiger Definition nicht korrekt gewählt war. Sollte doch der Eigentümer, in diesem Fall der preußische Staat, angegeben werden und nicht eine Verwaltung, die es als Behörde so auch gar nicht gab. Verwaltungsbehörden waren die K.E.D, welche dem Staatsministerium für öffentliche Arbeiten unterstanden.«

An anderen Fahrzeugen wiederum wurden Kürzel wie PStE.V angebracht. Es ist offensichtlich, dass es über den großen preußischen Staat hinweg von Direktion zu Direktion (und von Zulieferer zu Zulieferer) andere Bezeichnungen und Abkürzungen für die Eigentumsangabe am Rollmaterial gab.

Für unsere Arbeit bei der Lok-Datenbank, die vor allem auf eine korrekte Bezeichnung des Eigentümers ausgelegt ist, stellen die Lebensläufe der preußischen Staatsbahnfahrzeuge daher besondere Herausforderungen dar. Wir sind stets um eine einheitliche Darstellung bemüht, da die Schreibweisen auf allen verbundenen Webseiten, zum Beispiel auf dampflokomotivarchiv.de oder schmalspur-ostwestfalen.de, zu keinen Inkonsistenzen mit den Angaben auf dieser Seite führen soll. Wir haben daher im Vorfeld Unmengen an Literatur gewälzt und zahlreiche Preußen-Experten wie Wolfgang Klee oder Klaus Busse um Einschätzungen gebeten, wie wir in unseren Fahrzeuglebensläufen den Eigentümer am besten darstellen.

Nach vielen Diskussionen ist es uns bewusst, dass wir als Eigentümer preußischer Fahrzeuge nicht einfach die Königlich Preußischen Staatseisenbahnen benennen können, sondern dass die Direktion selbst als Eigentümer anzusehen ist. Wir haben uns daher für folgende Schreibweise entschieden (wobei »XYZ« jeweils durch die Eigentümerdirektion zu ersetzen ist):

__.__.18xx - 31.03.1897:  KED XYZ - Königlich Preußische Staatseisenbahnen, Königliche Eisenbahn-Direction XYZ
01.04.1897 - 31.03.1919:   KED XYZ - Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Staatseisenbahn, Königliche Eisenbahndirektion XYZ
01.04.1919 - 31.03.1920:   ED XYZ - Preußische Staatsbahn, Eisenbahndirektion XYZ

Uns ist bewusst, dass diese Schreibweisen die tatsächlichen historischen Details auch nicht hundertprozentig abdecken können. So soll sich verschiedenen Quellen zufolge die Bezeichnung »Königlich-Preußische und Großherzoglich Hessische Staatseisenbahn« ausschließlich auf die Fahrzeuge der KED Mainz bezogen haben. In anderen Direktionen war das aber dem Vernehmen nach nicht üblich. Diese und andere Unschärfen nehmen wir aber momentan in Kauf, um eine praktikable und allgemeingültige Regelung zu erhalten. Denn wie einer unsere Redakteure einst sagte: »Wenn wir darauf warten, dass irgendwann mal ein Dokument gefunden wird, dass die 'richtige' Sicht der Dinge klärt, dann schreiben wir hier noch in 20 Jahren hin und her.«

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