Elektrotriebwagen mit Akkumulatorenspeisung (ETA)

In den Bestand der Deutschen Bundesbahn gelangten 1949 zahlreiche Elektrotriebwagen mit Akkumulatorenspeisung, die zum Teil von der DRG beschafft wurden, teilweise aber auch noch aus den Länderbahnzeiten stammten. Diese Fahrzeuge hatten kurz zuvor noch neue Nummern erhalten: Nachdem die DRB 1947 neue Nummern für den Dieseltriebwagenpark eingeführt hatte, waren die Akkutriebwagen die letzte Triebwagengruppe, die noch nach alten Nummern geführt wurde. Es wurde daher 1948 im Eisenbahnzentralamt (EZA) München entschieden, diese Wagen in den Nummernplan der elektrischen Triebwagen einzugliedern.

Die Kennbuchstaben für diese Traktionsart sollte allerdings künftig "ETA" lauten (für Elektrische Triebwagen mit Akkumulatorenspeisung), für die Beiwagen analog EBA und ESA. Da es sich bei den Akkutriebwagen um Gleichstromfahrzeuge handelt, wurden für sie (analog zu den Triebwagen der Hamburger Gleichstrom-S-Bahn) ebenfalls dreistellige Baureihennummern eingeführt. Das EZA arbeitete folgende Nummernbereiche aus:

  • ETA 140 - 159: Eiltriebwagen
  • ETA 160 - 179: Nahverkehrstriebwagen
  • ETA 180 - 189: Nebenbahntriebwagen

Das Eisenbahnzentralamt (EZA) München verfügte am 15. September 1948 die Umzeichnung in zunächst drei Baureihen:

  • ETA 178: Triebwagen preußischer Bauart, zum Umbau vorgesehen
  • ETA 179: Triebwagen der DRG-Bauart A 8
  • ETA 180: Doppeltriebwagen preußischer Bauart, soweit nicht als ETA 178 eingereiht
Der Umzeichnungsplan berücksichtigte auch die in der sowjetischen Zone zurückgebliebenen Akkutriebwagen, die – wie die Dieseltriebwagen – jedoch nie umgezeichnet wurden. Bei der Ordnungsnummern erhielten Fahrzeuge mit der 2. und 3. Wagenklasse den Nummernraum ab 001 und Fahrzeuge mit der 3. Wagenklasse den Nummernraum ab 101.

Nach umfangreichen Umbauten und Modernisierungen entstand ab 1950 auch die Baureihe ETA 177.