Das Eisenbahn-Bundesamt führte zum 1. Januar 2007 das Nationale Fahrzeugeinstellungsregister (NVR, auch »National Vehicle Registration«) ein. In allen weiteren europäischen Staaten ist ebenfalls ein solches Register zeitgleich eingeführt worden.
Das Nationale Fahrzeugeinstellungsregister enthält unter anderem Angaben zum jeweiligen Halter und Eigentümer. Zweck des Fahrzeugeinstellungsregisters ist es, europaweit Informationen über Fahrzeuge bereitzustellen, deren Inbetriebnahme genehmigt wurde. Dazu ist bei der ERA (Europäische Eisenbahnagentur) ein System eingerichtet worden, welches Anfragen an die jeweiligen nationalen Fahrzeugeinstellungsregister weiterleitet.
Die NVR-Nummern sind elfstellige Nummern zuzüglich der bekannten (und durch den Bindestrich getrennten) Selbstkontrollziffer. In Deutschland wird nach der Nummer ein D aufgeführt und danach durch ein (wiederum durch Bindestrich getrenntes) Kürzel des Fahrzeughalters (nicht zwangsläufig des Eigentümers!).